RS OGH 1986/1/14 4Ob171/85, 9ObA88/13a, 9ObA114/21m

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Veröffentlicht am 14.01.1986
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Norm

PVG §9 Abs1 liti

Rechtssatz

Die in § 9 Abs 1 lit i PVG aufgezählte Kompetenz des Dienststellenausschusses zur Mitwirkung an der Auflösung des Dienstverhältnisses durch Kündigung durch den Dienstgeber kommt dem Dienststellenausschuss nur dann zu, wenn die Dienstgeberkündigung von dem Dienststellenleiter ausgeht, bei dessen Dienststelle der Dienststellenausschuss errichtet ist.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Arbeitsstellenausschuß, Arbeitsverhältnis, Arbeitgeber, Arbeitgeberkündigung, Arbeitsstellenleiter, Arbeitsstelle

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0052994

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

28.02.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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