RS OGH 2023/10/23 6Ob611/83; 10Ob14/03m; 1Ob135/23v

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Veröffentlicht am 16.01.1986
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Rechtssatz

Leistungen Dritter, die eine dem Schädiger zugutekommende Schadensminderung bewirken, verpflichten den Geschädigten nur zur Vorsorge, daß solche Ansprüche ungeschmälert auf einen Ersatz leistenden Schädiger übergehen können, nicht aber zu dessen Entlastung und Beschränkung seiner Ersatzpflicht auf den Ausfall zur Anspruchsverfolgung.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0026842

Im RIS seit

16.01.1986

Zuletzt aktualisiert am

12.12.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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