Rechtssatz
Leistungen Dritter, die eine dem Schädiger zugutekommende Schadensminderung bewirken, verpflichten den Geschädigten nur zur Vorsorge, daß solche Ansprüche ungeschmälert auf einen Ersatz leistenden Schädiger übergehen können, nicht aber zu dessen Entlastung und Beschränkung seiner Ersatzpflicht auf den Ausfall zur Anspruchsverfolgung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0026842Im RIS seit
16.01.1986Zuletzt aktualisiert am
12.12.2023