RS OGH 1986/1/16 13Os117/86

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Veröffentlicht am 16.01.1986
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Norm

WaffGG §1 ff
StGB §3

Rechtssatz

Ein Waffengebrauch im Rahmen polizeilicher Zwangsbefugnisse ist ausschließlich nach den Bestimmungen des WaffGG zu beurteilen. Demnach ist die allgemeine Vorschrift des § 3 StGB über die Notwehr nicht unmittelbar heranzuziehen. Sie liefert vielmehr nur dort, wo im WaffGG ausdrücklich auf "gerechte Notwehr" Bezug genommen wird (§§ 2 Z 1 und 7 Z 1 WaffGG), die erforderliche Legaldefinition zur Umschreibung dieses Rechtsbegriffs.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0082520

Dokumentnummer

JJR_19860116_OGH0002_0130OS00117_8600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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