RS OGH 2025/7/10 6Ob683/84; 10Ob28/25b

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.01.1986
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Rechtssatz

Für die Aufklärung des Patienten über mögliche schädliche Auswirkungen kommt es nicht allein auf die erfahrungsgemäß häufiger zu befürchtenden Komplikationen, sondern auch auf das Gewicht an, das möglicherweise nicht ganz außerhalb der Wahrscheinlichkeit liegende Risken für den Entschluß des Patienten haben können, in den Eingriff einzuwilligen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0026572

Im RIS seit

23.01.1986

Zuletzt aktualisiert am

28.07.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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