Norm
MRG §16 Abs1 Z3Rechtssatz
Erhebliche Eigenmittel können auch dadurch zur Erhaltung aufgewendet werden, daß sie ohne vorherige Entnahme zusammen mit verrechnungspflichtigen Mitteln unmittelbar zu Erhaltungsarbeiten verwendet werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0069667Dokumentnummer
JJR_19860128_OGH0002_0050OB00108_8500000_001