RS OGH 1986/1/30 6Ob505/86

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.01.1986
beobachten
merken

Norm

EO §75

Rechtssatz

Auch im Rückforderungsstreit dürfen Umstände, die gemäß § 75 EO nur in dem dafür vorgesehenen Verfahren nachzuprüfen sind, nicht als Vorfrage unter Verstoß gegen die Bindung an die in Rechtskraft erwachsenen Kostenentscheidungen neu geprüft werden. Dieses verfahrensrechtliche Hindernis besteht nicht bei den Kosten, für die am Tage ihres Entstehens der betreibenden Partei kein Betreibungsanspruch mehr zugestanden hat.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0002221

Dokumentnummer

JJR_19860130_OGH0002_0060OB00505_8600000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten