Norm
MSchG §14Rechtssatz
Die Ähnlichkeit einer Bildmarke mit einer Wortmarke ist zu bejahen, wenn das Wort der ungezwungene natürliche Ausdruck für die in der Bildmarke enthaltene Darstellung ist. - Tiere mit Herz
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0066731Im RIS seit
04.02.1986Zuletzt aktualisiert am
26.11.2024