Norm
AußStrG §178Rechtssatz
Auf das fideikommissarische Substitutionslegat ist im Rahmen der Erlassung der Amtsbestätigung nach § 178 AußStrG Bedacht zu nehmen; die Einverleibung darf nur mit einer entsprechenden Beschränkung für zulässig erklärt werden (so schon RZ 1967,164).Auf das fideikommissarische Substitutionslegat ist im Rahmen der Erlassung der Amtsbestätigung nach Paragraph 178, AußStrG Bedacht zu nehmen; die Einverleibung darf nur mit einer entsprechenden Beschränkung für zulässig erklärt werden (so schon RZ 1967,164).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0008386Zuletzt aktualisiert am
19.01.2010