RS OGH 2009/10/16 3Ob620/85, 6Ob196/09f

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Veröffentlicht am 12.02.1986
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Norm

AußStrG §178
AußStrG 2005 §182 Abs3

Rechtssatz

Auf das fideikommissarische Substitutionslegat ist im Rahmen der Erlassung der Amtsbestätigung nach § 178 AußStrG Bedacht zu nehmen; die Einverleibung darf nur mit einer entsprechenden Beschränkung für zulässig erklärt werden (so schon RZ 1967,164).Auf das fideikommissarische Substitutionslegat ist im Rahmen der Erlassung der Amtsbestätigung nach Paragraph 178, AußStrG Bedacht zu nehmen; die Einverleibung darf nur mit einer entsprechenden Beschränkung für zulässig erklärt werden (so schon RZ 1967,164).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0008386

Zuletzt aktualisiert am

19.01.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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