RS OGH 1986/2/12 3Ob136/85

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Veröffentlicht am 12.02.1986
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Norm

ABGB §863 FI
EO §156 I
EO §156 IIB
EO §156 V

Rechtssatz

Wenn der Ersteher einer Liegenschaft bzw dessen Rechtsnachfolger nicht sofort zum frühest möglichen Zeitpunkt die Räumung der Liegenschaft betreibt, sondern bis zur wirklichen Räumung ein Entgelt begehrt, kann daraus noch nicht im Sinne des § 863 ABGB auf den Willen zum Abschluß eines Mietvertrages geschlossen werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0002720

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

19.03.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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