RS OGH 2015/10/22 8Ob526/86, 2Ob201/99v, 5Ob102/08y, 10Ob25/15x

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Veröffentlicht am 13.02.1986
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Rechtssatz

Das Vorkaufsrecht beschränkt den Verpflichteten nicht in seiner Freiheit, überhaupt zu verkaufen. Lediglich der Käufer ist durch die Person des Vorkaufsberechtigten zunächst vorgegeben.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0020222

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

02.12.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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