Rechtssatz
Die Bestimmungen über die sogenannte "Ladenvollmacht" gelten nicht nur für Umsatzhändler, sondern sind auch auf andere Gewerbetreibende anwendbar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0019721Im RIS seit
13.02.1986Zuletzt aktualisiert am
13.06.2024