RS OGH 1986/2/13 8Ob45/85

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Veröffentlicht am 13.02.1986
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Rechtssatz

Die Bestimmungen über die sogenannte "Ladenvollmacht" gelten nicht nur für Umsatzhändler, sondern sind auch auf andere Gewerbetreibende anwendbar.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0019721

Im RIS seit

13.02.1986

Zuletzt aktualisiert am

13.06.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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