Norm
EKHG §15Rechtssatz
Ist die Haftung des Kraftfahrzeughalters gemäß § 15 EKHG beschränkt, so unterliegt auch der Direktanspruch des Geschädigten gegen den Versicherer derselben Beschränkung.Ist die Haftung des Kraftfahrzeughalters gemäß Paragraph 15, EKHG beschränkt, so unterliegt auch der Direktanspruch des Geschädigten gegen den Versicherer derselben Beschränkung.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0058378Dokumentnummer
JJR_19860213_OGH0002_0080OB00021_8500000_001