RS OGH 1986/2/18 14Ob4/86

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Veröffentlicht am 18.02.1986
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Norm

AngG §27 Z1 E1c
  1. AngG Art. 1 § 27 heute
  2. AngG Art. 1 § 27 gültig ab 01.08.1975 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 418/1975

Rechtssatz

Die Unterlassung der Meldung und Verwahrung eines Fundes entgegen den Dienstpflichten erfüllt die Voraussetzungen des dritten Entlassungstatbestandes des § 27 Z 1 AngG.Die Unterlassung der Meldung und Verwahrung eines Fundes entgegen den Dienstpflichten erfüllt die Voraussetzungen des dritten Entlassungstatbestandes des Paragraph 27, Ziffer eins, AngG.

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: Angestellte, Entlassungsgrund, wichtiger Grund, vorzeitige Auflösung, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Vertrauensunwürdigkeit, Verschweigen, Finder, Mitteilung, Anzeige, Vertrauensverwirkung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0029838

Dokumentnummer

JJR_19860218_OGH0002_0140OB00004_8600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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