Norm
MRG §16 Abs1 Z1Rechtssatz
Ob Wohnräume nur Zubehör der Geschäftsräume sind, kann unter Umständen auch aus der stark unterschiedlichen Fläche von Wohnräumen und Geschäftsräumen geschlossen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0069599Dokumentnummer
JJR_19860219_OGH0002_0010OB00535_8600000_001