RS OGH 1986/2/27 6Ob526/86, 4Ob42/11x

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.02.1986
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Norm

ZPO §1 Ba
ZPO §158

Rechtssatz

Ist der Kläger im Zeitpunkt der Erteilung der Prozeßvollmacht und auch noch bei Einbringung der Klage prozeßfähig, dann ist der spätere Verlust der Prozeßfähigkeit für den Ablauf und die Gültigkeit des weiteren Verfahrens ohne Einfluß.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 526/86
    Entscheidungstext OGH 27.02.1986 6 Ob 526/86
  • 4 Ob 42/11x
    Entscheidungstext OGH 10.05.2011 4 Ob 42/11x
    Vgl auch; Beisatz: Hier: Kündigung des Vollmachtsverhältnisses durch den später enthobenen Verlassenschaftskurator. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0035179

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

13.07.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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