RS OGH 2011/5/10 6Ob526/86, 4Ob42/11x

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Veröffentlicht am 27.02.1986
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Rechtssatz

Ist der Kläger im Zeitpunkt der Erteilung der Prozeßvollmacht und auch noch bei Einbringung der Klage prozeßfähig, dann ist der spätere Verlust der Prozeßfähigkeit für den Ablauf und die Gültigkeit des weiteren Verfahrens ohne Einfluß.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0035179

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

13.07.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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