Norm
IPRG §44Rechtssatz
Wird ein Arbeitnehmer vorübergehend an einen Arbeitsort in einem anderen Staat entsandt, sind - bei grundsätzlicher Anwendbarkeit österreichischen Rechts - auch die Eingriffsnormen des Arbeitsortes zu beachten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0077350Dokumentnummer
JJR_19860304_OGH0002_0140OB00026_8600000_002