RS OGH 1986/3/4 10Os15/86

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Veröffentlicht am 04.03.1986
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Norm

StGB §128 Abs1 Z1 A

Rechtssatz

Der maßgebende Zustand der Hilflosigkeit muß nur bei einem solchen Gewahrsamsträger vorhanden sein, der ansonsten in der Lage wäre, zur Zeit der Tat seinen Gewahrsam an der Sache zu schützen, sodaß dieser Zustand begrifflich nur bei einem anwesenden Gewahrsamsträger, nicht aber bei einem abwesenden (Mitgewahrsamsträger) Gewahrsamsträger zutreffen kann.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0093547

Dokumentnummer

JJR_19860304_OGH0002_0100OS00015_8600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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