Norm
ZPO §502 HI1Rechtssatz
Hat aber der OGH unter Ablehnung einer früheren Judikatur zuletzt zu einer einheitlichen Rechtsprechung gefunden, dann liegt der letzte Fall des § 502 Abs 4 Z 1 ZPO nicht mehr vor.Hat aber der OGH unter Ablehnung einer früheren Judikatur zuletzt zu einer einheitlichen Rechtsprechung gefunden, dann liegt der letzte Fall des Paragraph 502, Absatz 4, Ziffer eins, ZPO nicht mehr vor.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0042661Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
09.08.2011