RS OGH 1986/3/13 13Os22/86, 12Os81/98

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Veröffentlicht am 13.03.1986
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Norm

StGB §146 C1

Rechtssatz

Ein (vorgetäuschter) Wertaustausch ist weder wesentliches Begriffsmerkmal noch notwendige Voraussetzung eines Vermögensschadens. Ob für die durch Irreführung erwirkte Leistung überhaupt ein Äquivalent gegeben werden soll, ist nicht entscheidend; vielmehr kommt es drauf an, daß der Getäuschte nur infolge der Irreführung zur vermögensmindernden Leistung veranlaßt worden ist (SSt 39/35).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0094438

Dokumentnummer

JJR_19860313_OGH0002_0130OS00022_8600000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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