Norm
MG §4 Abs1Rechtssatz
An dem Grund für die zu § 4 Abs 1 MG entwickelte berichtigende Rechtsprechung hat sich zumindest in den Fällen nicht geändert, in denen eine den tatsächlichen Verhältnissen angemessen Rechnung tragende schriftliche Vereinbarung zwischen dem Vermieter und allen Mietern nicht zustande gekommen ist, zumal die Zustimmung gerade jener Mieter, die den Mehrverbrauch verursachen, zu ihrer gegenüber den gesetzlichen Verteilungsschlüssel höheren Belastung nicht immer erzielbar sein wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0067381Dokumentnummer
JJR_19860318_OGH0002_0050OB00021_8600000_002