Norm
CMR Art23Rechtssatz
Bei Ermittlung der Schadenshöhe im Sinne des Art 23 CMR ist auf das Gesamtgewicht der Sendung und nicht auf die Werte einzelner Waren oder in Rechnungen oder Verpackungseinheiten zusammengefaßter Stücke abzustellen; bei Teilverlust wird die Haftungshöchstsumme nur nach dem fehlenden Rohgewicht berechnet.Bei Ermittlung der Schadenshöhe im Sinne des Artikel 23, CMR ist auf das Gesamtgewicht der Sendung und nicht auf die Werte einzelner Waren oder in Rechnungen oder Verpackungseinheiten zusammengefaßter Stücke abzustellen; bei Teilverlust wird die Haftungshöchstsumme nur nach dem fehlenden Rohgewicht berechnet.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0073922Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
22.06.2016