Norm
MRG §17 Abs1Rechtssatz
Der Umstand, daß nicht die im Verfahren nach § 37 Abs 1 Z 9 MRG vorzunehmende Prüfung der Richtigkeit des Verteilungsschlüssels für die Betriebskosten oder einzelne Betriebskostenarten als solchen - ohne Bekämpfung einer konkreten Vorschreibung - , sondern die Prüfung der Zulässigkeit einer konkreten Betriebskostenvorschreibung - in deren Rahmen die Richtigkeit des Betriebskostenschlüssels bloß als Vorfrage zu beurteilen ist - zum Verfahrensgegenstand gemacht worden ist - , hat noch nicht zur Folge, daß das Begehren auf den streitigen Rechtsweg gehört.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0069847Dokumentnummer
JJR_19860318_OGH0002_0050OB00021_8600000_004