RS OGH 1986/3/18 5Ob21/86

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.03.1986
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Norm

MRG §17 Abs1
MRG §37 Abs1 Z9

Rechtssatz

Der Umstand, daß nicht die im Verfahren nach § 37 Abs 1 Z 9 MRG vorzunehmende Prüfung der Richtigkeit des Verteilungsschlüssels für die Betriebskosten oder einzelne Betriebskostenarten als solchen - ohne Bekämpfung einer konkreten Vorschreibung - , sondern die Prüfung der Zulässigkeit einer konkreten Betriebskostenvorschreibung - in deren Rahmen die Richtigkeit des Betriebskostenschlüssels bloß als Vorfrage zu beurteilen ist - zum Verfahrensgegenstand gemacht worden ist - , hat noch nicht zur Folge, daß das Begehren auf den streitigen Rechtsweg gehört.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0069847

Dokumentnummer

JJR_19860318_OGH0002_0050OB00021_8600000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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