Norm
ABGB §1168 Abs2Rechtssatz
Das Rücktrittsrecht wegen des Unterbleibes der Mitwirkung des Bestellers nach § 1168 Abs 2 ABGB schließt das Recht des Unternehmers nicht aus, in anderen Fällen eines für ihn unzumutbaren Schwebezustandes durch Umstände, die die Werkerstellung verzögern oder erschweren und die auf der Seite des Bestellers eingetreten sind, von dem Werkvertrag zurückzutreten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0021955Dokumentnummer
JJR_19860319_OGH0002_0030OB00562_8500000_001