Norm
ABGB §273Rechtssatz
Verschwendung kommt nur insoweit als Sachwalterbestellungsgrund in Betracht, als sie Symptom einer psychischen oder geistigen Behinderung ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0048988Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
09.09.2013