Norm
ABGB §1079Rechtssatz
Auch das bloß obligatorische Vorkaufsrecht gewährt Ansprüche auf das Anbot zur Einlösung der Sache, wenn der Vorkaufsverfplichtete die Sache unter Mißachtung des nicht verbücherten Rechtes einem Dritten verkauft (hat).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0020224Dokumentnummer
JJR_19860320_OGH0002_0060OB00536_8600000_003