RS OGH 1986/3/20 6Ob536/86, 8Ob1507/92, 2Ob201/99v

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Veröffentlicht am 20.03.1986
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Norm

ABGB §1079

Rechtssatz

Auch das bloß obligatorische Vorkaufsrecht gewährt Ansprüche auf das Anbot zur Einlösung der Sache, wenn der Vorkaufsverfplichtete die Sache unter Mißachtung des nicht verbücherten Rechtes einem Dritten verkauft (hat).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0020224

Dokumentnummer

JJR_19860320_OGH0002_0060OB00536_8600000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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