Norm
IPRG §44Rechtssatz
Wird ein Arbeitnehmer von der Muttergesellschaft in das Ausland (hier: Österreich) entsandt und schließt dort einen (weiteren) Dienstvertrag mit der Tochtergesellschaft, kommt das Recht des Entsendungsstaates nur für die Rechtsbeziehungen zwischen der Muttergesellschaft und dem Arbeitnehmer in Betracht.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: ArbeitsvertragEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0077395Dokumentnummer
JJR_19860325_OGH0002_0140OB00020_8600000_006