RS OGH 1986/4/2 3Ob505/86, 3Ob292/04v

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Veröffentlicht am 02.04.1986
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Norm

ABGB §98

Rechtssatz

Mangels eines erzielten Gewinnes gebührt trotz intensiver Mitwirkung kein ABgeltungsanspruch. Entspricht der angemessene Anteil am Gewinn etwa den Wert der Mitwirkungsleistung, dann ist der Abgeltungsanspruch ungefähr in der Höhe des fiktiven Lohnsanspruches festzusetzen. Wird durch die Mitwirung ein Gewinn erzielt, dessen Anteil über den reinen Wert der erbrachten Mitwirkungsleistungen am Arbeitsmarkt weit hinausgeht, dann kann der Abgeltungsanspruch auch höher sein als der reine Wert der erbrachten Arbeitsleistungen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0009630

Dokumentnummer

JJR_19860402_OGH0002_0030OB00505_8600000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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