RS OGH 1986/4/2 3Ob505/86

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.04.1986
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Norm

ABGB §98

Rechtssatz

Wurde UNterhalt nur in sehr knapper Form geleistet, indem nur der notwendigste Mindestunterhalt abgedeckt wurde, hat ein automatisches Abziehen der tatsächlich erbrachten Unterhaltsleistungen jedenfalls nicht zu erfolgen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0009620

Dokumentnummer

JJR_19860402_OGH0002_0030OB00505_8600000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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