Norm
ABGB §98Rechtssatz
Wurde UNterhalt nur in sehr knapper Form geleistet, indem nur der notwendigste Mindestunterhalt abgedeckt wurde, hat ein automatisches Abziehen der tatsächlich erbrachten Unterhaltsleistungen jedenfalls nicht zu erfolgen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0009620Dokumentnummer
JJR_19860402_OGH0002_0030OB00505_8600000_002