RS OGH 1996/7/10 3Ob16/86, 3Ob18/90, 3Ob34/94

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Veröffentlicht am 09.04.1986
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Rechtssatz

Liegt infolge einer unrichtigen Forderungsanmeldung ein dadurch hervorgerufener Zwischenstreit vor, findet auch im Verteilungsverfahren ein Kostenersatz statt; die Kostenbemessungsgrundlage im Verteilungsverfahren ist dabei der strittige Hauptsachenbetrag.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0003219

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

21.05.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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