RS OGH 2012/9/20 2Ob12/86, 2Ob168/12p

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Veröffentlicht am 22.04.1986
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Rechtssatz

In einem Fall, in welchem die Verursachung durch einen Schädiger, von dem der Geschädigte vollen Schadenersatz erlangen kann, feststeht, sind die Voraussetzungen der alternativen Kausalität nicht gegeben; es besteht hier kein Anlass, den Grundsatz zu durchbrechen, dass der Geschädigte die Verursachung durch den von ihm in Anspruch genommenen Schädiger zu beweisen hat.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0022579

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

01.02.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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