Norm
ABGB §1295 Ia3bRechtssatz
In einem Fall, in welchem die Verursachung durch einen Schädiger, von dem der Geschädigte vollen Schadenersatz erlangen kann, feststeht, sind die Voraussetzungen der alternativen Kausalität nicht gegeben; es besteht hier kein Anlass, den Grundsatz zu durchbrechen, dass der Geschädigte die Verursachung durch den von ihm in Anspruch genommenen Schädiger zu beweisen hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0022579Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
01.02.2013