RS OGH 1986/4/24 6Ob657/85

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.04.1986
beobachten
merken

Norm

ABGB §1249
ABGB §1254

Rechtssatz

Ein Erbvertrag kann einerseits wegen Willensmängeln nach Vertragsrecht angefochten werden, andererseits besteht die Möglichkeit einer Entkräftung analog § 778 ABGB, wegen Übergehen eines nachgeborenen Noterben, dessen nicht schon im Erbvertrag gedacht wurde.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0022318

Dokumentnummer

JJR_19860424_OGH0002_0060OB00657_8500000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten