RS OGH 1986/4/24 7Ob16/86, 7Ob117/15d

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Veröffentlicht am 24.04.1986
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Norm

VersVG §12 Abs3

Rechtssatz

Vor der Erhebung von Ansprüchen gemäß § 12 Abs 3 VersVG ist eine Ablehnung unwirksam und kann den Versicherungsnehmer nicht zur Klage zwingen. "Anspruch auf die Leistung" ist enger als "Anspruch aus dem Versicherungsvertrag".

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0080368

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

19.11.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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