RS OGH 1986/4/30 3Ob19/86

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.04.1986
beobachten
merken

Norm

EO §210 IVD
EO §210 IVE
EO §210 VB
EO §224
GBG §14 Abs2

Rechtssatz

Bei einer Maximalhypothek ist es nicht nötig, daß der Kreditgeber in der Anmeldung anführt, daß seine Gesamtforderung teilweise kurzfristig auf den Bürgen übergegangen war und dann unmittelbar anschließend an diesen gesetzlichen Übergang der Forderung wieder ihm zurückgefallen war.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0003132

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

21.05.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten