Norm
ABGB §974Rechtssatz
Gestatten (anders als im Fall SZ 54/43) in einem gemeinsamen Vertrag mehrere Liegenschaftseigentümer jeweils einem Dritten die Benützung ihrer Grundstücke, wobei allerdings diese mehreren Grundstücke eine zusammenhängende Fläche darstellen, kann hier grundsätzlich eher ein ohne weiteres teilbares Vertragsverhältnis vorliegen und der jeweilige Alleineigentümer könnte über sein eigenes Grundstück jeweils frei und allein verfügen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0019226Dokumentnummer
JJR_19860430_OGH0002_0030OB00521_8600000_003