RS OGH 1986/5/13 14Ob68/86

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.05.1986
beobachten
merken

Norm

AngG §27 Z4 E4g
  1. AngG Art. 1 § 27 heute
  2. AngG Art. 1 § 27 gültig ab 01.08.1975 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 418/1975

Rechtssatz

Die Äußerung "Arbeiten Sie so wenig wie möglich" enthält, für sich allein und wörtlich genommen, die Aufforderung zu einer schwerwiegenden Verletzung von Dienstgeberinteressen.

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: Angestellte, Verleitung, Bestimmung, Anstiftung, Ungehorsam, Entlassungsgrund, wichtiger Grund, vorzeitige Auflösung, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Kollege, Arbeitskollege, Mitangestellte, Mitbedienstete, Pflichtenvernachlässigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0029890

Dokumentnummer

JJR_19860513_OGH0002_0140OB00068_8600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten