RS OGH 1986/5/13 4Ob303/86

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Veröffentlicht am 13.05.1986
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Norm

EO §391 Abs1 Satz2 IVA
PatG 1970 §147 Abs2

Rechtssatz

Das rechtliche Schicksal eines "Aufhebungsbeschlusses" infolge Erlages der "Gegenkaution" hängt weder rechtlich noch logisch vom Fortbestehen der in der einstweiligen Verfügung vorausgegangenen Ankündigung ab. Ist die Ersetzung des ursprünglichen Unterlassungsgebotes durch die Sicherheitsleistung ("Aufhebung" der einstweiligen Verfügung) im Zeitpunkt der Entscheidung des Rekursgerichtes bereits in Rechtskraft erwachsen, ist der Rekurs gegen die Festsetzung eines Befreiungsbetrages zurückzuweisen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0005617

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

28.10.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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