RS OGH 1986/5/15 7Ob567/86

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Veröffentlicht am 15.05.1986
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Norm

ABGB §471 II 8

Rechtssatz

Ein Zurückbehaltungsrecht kann nicht nur auf gesetzlicher Anordnung oder richterlicher Verfügung beruhen, es kann auch durch Rechtsgeschäft begründet werden. Die Vereinbarung eines Zurückbehaltungsrechtes ist sinnvoll insbesondere auch bei Gegenständen ohne Vermögenswert, wie Zeugnissen, Pässen, anderen Ausweispapieren und ähnlichem.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0011530

Dokumentnummer

JJR_19860515_OGH0002_0070OB00567_8600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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