RS OGH 1986/5/15 12Os33/86

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Veröffentlicht am 15.05.1986
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Norm

StGB aF §201 Abs1

Rechtssatz

Eine Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben liegt vor, wenn damit der sofortige Eintritt einer erheblichen Beeinträchtigung der körperlichen Integrität angekündet wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0095529

Dokumentnummer

JJR_19860515_OGH0002_0120OS00033_8600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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