Norm
StGB aF §201 Abs1Rechtssatz
Eine Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben liegt vor, wenn damit der sofortige Eintritt einer erheblichen Beeinträchtigung der körperlichen Integrität angekündet wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0095529Dokumentnummer
JJR_19860515_OGH0002_0120OS00033_8600000_001