Norm
ZPO §502 Abs4 HIIRechtssatz
Durch Berücksichtigung eines urteilsfremden Sachverhaltes wird ein Verfahrensverstoß begangen, der derart schwerwiegend ist, daß er die Rechtssicherheit gefährden könnte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0042760Im RIS seit
22.05.1986Zuletzt aktualisiert am
20.07.2023