Rechtssatz
In einem Besuchsrechtstitel kann dem Besuchsberechtigten verboten werden, das religionsmündige Kind gegen dessen Willen zu religiösen Veranstaltungen mitzunehmen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0048000Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
16.11.2012