Norm
ABGB §1052 B1Rechtssatz
Die Einrede des nicht vorleistungspflichtigen Käufers, der Verkäufer habe nicht gehörig erfüllt, führt zur Abweisung des auf Zahlung des Kaufpreises gerichteten Begehrens des Verkäufers, wenn die Annahme durch den Käufer verweigert wurde, und wenn der nicht vertragsgemäße Zustand des Kaufgegenstandes dargetan ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0020100Dokumentnummer
JJR_19860526_OGH0002_0080OB00564_8600000_001