RS OGH 1986/5/26 8Ob572/86

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Veröffentlicht am 26.05.1986
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Norm

LPG §2

Rechtssatz

Schiedsklauseln für Streitigkeiten aus dem Landpachtverhältnis sind nur insoweit unzulässig, als das im LPG geschaffene richterliche Gestaltungsrecht reicht, also nur hinsichtlich der Höhe des Pachtzinses und der Dauer des Landpachtvertrages. Die Vereinbarung eines Schiedsgerichts für eine Pachtzinsklage ist daher zulässig.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0066158

Dokumentnummer

JJR_19860526_OGH0002_0080OB00572_8600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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