Norm
VerG §1Rechtssatz
Der VfGH interpretiert den Begriff des "ideellen Vereins" nicht eng; das Erzielen wirtschaftlicher Vorteile durch Senkung von Kosten kann durchaus noch in den Bereich der ideellen Zwecke fallen. Berufsvereinigungen, die die kulturellen, sozialen und wirtschaftlichen Anliegen ihrer Mitglieder unterstützen, könnten ohne dieses weite Verständnis des Begriffes des "ideellen Vereins" gar nicht bestehen. - "Reiseclub"
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0080202Dokumentnummer
JJR_19860527_OGH0002_0040OB00401_8500000_004