Norm
GewO 1973 §1 Abs2Rechtssatz
Mit der Begriffsbestimmung der Gewerbsmäßigkeit einer Tätigkeit in § 1 Abs 2 und 5 GewO beabsichtigte der Gesetzgeber keine Änderung der bis dahin gegebenen materiellen Rechtslage, § 1 Abs 2 bis 5 GewO 1973 geht vielmehr im Interesse der Kontinuität von dem durch die Judikatur des VwGH entwickelten Gewerbebegriff aus. - "Reiseclub"
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0060320Dokumentnummer
JJR_19860527_OGH0002_0040OB00401_8500000_002