RS OGH 1986/5/27 4Ob401/85, 4Ob1084/93

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Veröffentlicht am 27.05.1986
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Norm

GewO 1973 §1 Abs2
GewO 1973 §1 Abs5

Rechtssatz

Mit der Begriffsbestimmung der Gewerbsmäßigkeit einer Tätigkeit in § 1 Abs 2 und 5 GewO beabsichtigte der Gesetzgeber keine Änderung der bis dahin gegebenen materiellen Rechtslage, § 1 Abs 2 bis 5 GewO 1973 geht vielmehr im Interesse der Kontinuität von dem durch die Judikatur des VwGH entwickelten Gewerbebegriff aus. - "Reiseclub"

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0060320

Dokumentnummer

JJR_19860527_OGH0002_0040OB00401_8500000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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