Norm
ABGB §692Rechtssatz
Ein verhältnismäßiger Abzug vom Vermächtnis iSd § 692 ABGB kann auch dadurch geschehen, daß dem Legatar eine entsprechende Zahlung an den Nachlaß auferlegt wird ( JBl 1967,371 ) oder ein Abzug von einer von diesem angemeldeten Forderung erfolgt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0012651Dokumentnummer
JJR_19860528_OGH0002_0030OB00556_8600000_001