RS OGH 1986/5/28 3Ob556/86

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Veröffentlicht am 28.05.1986
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Norm

ABGB §692

Rechtssatz

Ein verhältnismäßiger Abzug vom Vermächtnis iSd § 692 ABGB kann auch dadurch geschehen, daß dem Legatar eine entsprechende Zahlung an den Nachlaß auferlegt wird ( JBl 1967,371 ) oder ein Abzug von einer von diesem angemeldeten Forderung erfolgt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0012651

Dokumentnummer

JJR_19860528_OGH0002_0030OB00556_8600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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