RS OGH 2019/1/25 3Ob123/85, 1Ob558/89, 3Ob234/06t, 3Ob17/07g, 6Ob44/11f, 8Ob96/18b

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Veröffentlicht am 28.05.1986
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Rechtssatz

Bei einer Teilbürgschaft sind Teilzahlungen eines Hauptschuldners zunächst auf den nicht verbürgten Teil anzurechnen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0032164

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

07.05.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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