Rechtssatz
Im Fall einer zuständigkeitsverneinenden Entscheidung hängt der Rekursausschluss nicht davon ab, dass das entscheidende Gericht das seiner Ansicht nach zuständige Gericht benennt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0046283Zuletzt aktualisiert am
24.04.2009