Norm
IPRG §35 Abs1Rechtssatz
Für die Frage, ob die Parteien eine bestimmte Rechtsordnung als maßgebend angenommen haben, ist entscheidend, ob die Parteien bei der Gestaltung wesentlicher Teile ihres Vertragsverhältnisses von konkreten Vorschriften oder Usancen einer bestimmten Rechtsordnung ausgegangen sind und wo sie bestimmte charakteristische Wirkungen ihres Vertragsverhältnisses lokalisiert haben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0077061Dokumentnummer
JJR_19860606_OGH0002_0080OB00510_8600000_003