RS OGH 1986/6/6 8Ob510/86, 3Ob544/89, 8Ob674/90, 4Ob542/92, 2Ob534/94, 4Ob199/00v

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Veröffentlicht am 06.06.1986
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Norm

IPRG §35 Abs1

Rechtssatz

Für die Frage, ob die Parteien eine bestimmte Rechtsordnung als maßgebend angenommen haben, ist entscheidend, ob die Parteien bei der Gestaltung wesentlicher Teile ihres Vertragsverhältnisses von konkreten Vorschriften oder Usancen einer bestimmten Rechtsordnung ausgegangen sind und wo sie bestimmte charakteristische Wirkungen ihres Vertragsverhältnisses lokalisiert haben.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0077061

Dokumentnummer

JJR_19860606_OGH0002_0080OB00510_8600000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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