RS OGH 1986/6/12 6Ob561/86

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.06.1986
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Norm

IPRG §45

Rechtssatz

Die Regreßansprüche des Bürgen unterliegen dem Bürgschaftsstatut und dieses wiederum ist nach dem Sachrecht des Staates zu beurteilen, dessen Sachnormen für die zu sichernde Verbindlichkeit maßgebend sind.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0077433

Dokumentnummer

JJR_19860612_OGH0002_0060OB00561_8600000_006
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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