RS OGH 1986/6/18 3Ob56/86

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Veröffentlicht am 18.06.1986
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Norm

EO §154 Abs1
EO §183
VlbgGVG §3

Rechtssatz

Vor der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung des Meistbotes kann die im § 154 Abs 1 EO genannte Voraussetzung der Wiederversteigerung, "daß das Meistbot vom Ersteher nicht rechtzeitig und ordnungsgemäß berichtigt wurde", der Ersteher also diesbezüglich säumig wurde, nicht eintreten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0003173

Dokumentnummer

JJR_19860618_OGH0002_0030OB00056_8600000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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